Gesundheitsschädlinge
Der Begriff Gesundheitsschädlinge ist dem Gesetz zur Neuordnung
seuchenrechtlicher Vorschriften (Seuchenneuordnungsgesetz – SeuchRNeuG) vom 20. Juli 2000, Bundesgesetzblatt Nr. 33 vom 25. Juli 2000 entlehnt.
Es handelt sich hierbei meistens um einen Befall durch Schaben (Kakerlaken), Ratten, Mäusen oder auch Pharaoameisen. Diese Tiere sind dafür bekannt, daß sie Krankheitserreger – oft über den Umweg Lebensmittel – auf Menschen übertragen können.
Die so genannten Hygieneschädlinge oder Gesundheitsschädlinge sind nicht nur unangenehm, sondern darüber hinaus auch gefährlich für die Gesundheit.
Beispiele für diese Gruppe von Schädlingen sind Flöhe, die durch ihre Stiche Schmerzen bereiten und Krankheitserreger übertragen können, oder die hartnäckigen Schaben (auch als Kakerlaken bekannt), welche die Erreger gefährlicher Krankheiten wie Milzbrand, Salmonellosen oder Tuberkulose verbreiten können. Eine weitere gesundheitliche Gefährdung geht von Tieren aus, die wie die Hausstaubmilben oder Schaben Allergien auslösen können.
Mücken, Fliegen, Bremsen, Flöhe, Wanzen, Zecken – all diese Insekten bzw. Gliederfüßer sind Plagegeister, die uns besonders im Sommer nicht ruhig schlafen lassen. Sie stechen, um Blut zu saugen. Dadurch entstehen juckende Quaddeln auf der Haut, die manchmal mehrere Tage lang schmerzen. Wesentlicher ist jedoch, dass sie auch in Deutschland gefährliche Erreger übertragen, die Krankheiten wie Gehirnhautentzündung oder Borreliose verursachen. In den Tropen kommen noch viele andere meist fieberhafte Erkrankungen wie z.B. die Malaria hinzu.